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Radunfall

"Sturz über den Lenker" wegen blockierender Vorderradbremse /07

7. Kostenträger: Wer zahlt die Behandlungskosten?

Motto: Es kann doch nicht wahr sein, dass die Hersteller Bremsen auf den Markt bringen,
           die Unfälle verhindern sollen -- und dann selbst einen erzeugen!


0. Zusf 1. UnfB 2. Ph_a 2. Ph_b 3. V V 4. Tip_a 4. Tip_b 5. StNa 6. §§ 7. € 8. Vers 9. FAQ

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Radfahren ist "in". Mediziner sind von seinem gesundheitlichen Nutzen überzeugt. Radfahren ist aber auch nicht ungefährlich. Sei es, dass man einen Sturz selbst verursacht oder aber durch Fremdeinwirkung vom Rad fällt. Verletzungen sind dabei an der Tagesordnung, sie reichen von harmlosen Hautabschürfungen über schmerzhafte Prellungen und Brüche, sie enden schlimmstenfalls tödlich. In diesem Zusammenhang ist wichtig zu wissen, wer für die Kosten einer medizinischen Behandlung aufkommt.

Bei gesetzlich Krankenversicherten, das sind rd. 90 Prozent der Bevölkerung, ist das die zuständige Krankenkasse. Auf deren Leistungen hat der Versicherte oder auch der mitversicherte Familienangehörige einen Rechtsanspruch, und zwar unabhängig davon, ob die Verletzungsfolgen selbst oder durch Dritte verschuldet wurden.

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten der u.U. notwendigen Unfallversorgung (Notarzt, Krankentransport, Hubschrauber), der ärztlichen Behandlung einschl. der Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, einer Krankenhausbehandlung, sie zahlt Krankengeld und kommt auch für die Kosten einer medizinisch notwendigen ambulanten oder stationären Rehabilitationsmaßnahme auf. Alles in allem, der gesetzlich Krankenversicherte ist auch bei einem Radunfall "rundum" abgesichert.

Ähnlich stellt sich die Situation der privat Versicherten dar.

Bei jedem Radunfall wird sich die Krankenkasse aber nach dem Unfallhergang erkundigen. Ergibt sich dabei, dass der Radunfall auf Fremdverschulden zurückzuführen ist, macht die Krankenkasse in Höhe ihrer gesamten Aufwändungen den Unfallverursacher bzw. dessen Haftpflichtversicherung schadenersatzpflichtig.

Bei einem Unfall auf dem Weg zur oder während der Arbeit, wird die Krankenkasse die Aufwändungen von der zuständigen Berufsgenossenschaft einfordern. Der Verunfallte braucht sich darum nicht zu kümmern.


Kontakt: Radtipps
Letzte Änderung: 18.04.10

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